Hier informieren wir Sie über vorgenommene Änderungen bei unseren Fonds wie z.B. geänderte Vertragsbedingungen, Vergütungen, Fondsliquidationen und anderes mehr:
LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C. Luxembourg B 28 101
Mitteilung an die Anteilinhaber/Aktionäre der Fonds
FCP
1A Global Value AC INVEST AKS Global ALTIS Fund AMF Bankhaus Bauer Premium Select Baumann & Cie Partner Fonds (Lux) BSF – Global Balance BV Global Balance Fonds Challenger Global Fonds CHART HIGH VALUE/YIELD FUND Degussa Bank WorksidePartner Fonds DKO-Fonds Ellwanger.Geiger Vermögensstrategie EquityFlex Favorit-Invest Finanzmatrix Fundsolution GAAM Morgenstern Balanced Fund GAAM – Premium Selection Balanced Fund Guliver Demografie Sicherheit Guliver Demografie Wachstum HWB Dachfonds HWB Global HWB Gold & Silber Plus HWB InvestWorld HWB Umbrella Fund Investment Vario Pool K & C Aktienfonds KSAM Einkommen Aktiv KSK LB Exklusiv LBBW Alpha Dynamic LBBW Bond Select LBBW Equity Select LBBW Global Risk Parity Fund LBBW Opti Return M.M.Warburg Structured Equity Invest MPF Aktien Strategie Europa MPF Aktien Strategie Global MPF Aktien Strategie Total Return MPF Aktien Strategie Zertifikate MPF Renten Strategie Basis MPF Renten Strategie Chance MPF Renten Strategie Plus MPF Sino MPF Struktur Aktien MPF Struktur Balance MPF Struktur Renten Fonds M & W Invest M & W Privat Multifaktor Aktien NESTOR-Fonds NORD/LB Lux Umbrella Fonds Nordlux Pro Fondsmanagement NW Global Strategy OptoFlex PPFII („PMG Partners Fund II“) Prometheus AI Promont QCP Funds RP Global Market Selection Reimann Investors Vermögensmandat SK Invest Solvecon Swiss Strategie Target Score Vermögen-Global VV-Strategie WARBURG - L - FONDS WARBURG VALUE FUND |
SICAV
Aditum Investment Funds Anarosa Funds (Lux) Baumann and Partners – Premium Select BlueBalance UCITS Diamond I SICAV Fidecum SICAV Maestro SICAV (Lux) One Fund SICAV Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav Swiss Rock (Lux) Sicav TRA UCITS Fund WestGlobal WestOptimal |
Die LRI Invest S.A., die Verwaltungsgesellschaft („Verwaltungsgesellschaft“) der oben genannten Sondervermögen bzw. als Verwaltungsgesellschaft oder Dienstleister der obigen Gesellschaften, welche den jeweils einschlägigen Bestimmungen der Luxemburger Gesetze in der jeweils geltenden Fassung unterliegen, hat unter vorliegender Zustimmung der Luxemburger Aufsichtsbehörde mit Wirkung zum 01. Dezember 2020, 24.00 Uhr MEZ, die Funktionen und Services der Zentralverwaltung der Sondervermögen bzw. Gesellschaften zu der Apex Fund Services S.A., 3, Rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, („Zentralverwaltungsstelle“) ausgelagert. Die Funktionen der Register- und/oder Transferstelle sind zu diesem Zeitpunkt nicht von einer Auslagerung betroffen.
Sämtliche Gesellschaften sind Teil einer gemeinsamen Firmengruppe (die „Apex Gruppe“).
Die Änderungen werden auf Grund einer internen Restrukturierung der Services innerhalb der Apex Gruppe vorgenommen und haben gegenüber den Anteilinhabern/Aktionären keine Auswirkungen auf den Inhalt und Umfang der Services sowie die Verantwortung der LRI Invest S.A. gegenüber den Anteilinhabern/Aktionären.
Die LRI Invest S.A. hat entsprechende Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen, um die vorgenannten Auslagerungstätigkeiten bzw. den Dienstleisterwechsel vollumfänglich zu überwachen und zu kontrollieren.
Wo anwendbar werden daneben die Auszahlungen der Gebühren für die Verwaltungsgesellschaft, die Zentralverwaltung und die Verwahrstelle umgestellt von „quartärlich nachträglicher Auszahlung“ auf neu „monatlich nachträglicher Auszahlung“. Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 01. Dezember 2020 Kraft. Mit dieser Umstellung und dem Wechsel der Zentralverwaltungsstelle sind ausdrücklich keine Gebührenerhöhungen verbunden.
Daraus resultierend werden folgende Änderungen der Fondsdokumentationen betreffend die vorgenannten Sondervermögen/Gesellschaften vorgenommen:
- Aufnahme des Hinweises der Auslagerung der Zentralverwaltungstätigkeiten an die Apex Fund Services S.A.
- Vereinheitlichung der Zahlung der Gebühr für die Verwaltungsgesellschaft, die Zentralverwaltung und die Verwahrstelle von bisher quartalsweise auf neu monatliche Zahlungen, wo einschlägig.
- Weitere erforderliche Aktualisierungen
Materielle Änderungen an den Sondervermögen/Gesellschaften selbst werden nicht vorgenommen. Insbesondere wird sich weder die Kostenstruktur noch die Anlagepolitik der einzelnen Sondervermögen/Gesellschaften verändern.
Das jeweils gültige Verkaufsprospekt der Fonds inklusive des jeweiligen Verwaltungsreglements bzw. der Satzung, die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen Zahl- und Vertriebsstellen erhältlich.
LRI Invest S.A.
LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C. Luxembourg B 28 101
Mitteilung an die Anteilinhaber/Aktionäre der Fonds
3J FUND FCP-SIF |
ALPHA INVESTMENTS |
B CAPITAL ENERGY TRANSITION INFRASTRUCTURE SICAV-SIF |
Berlin-AI Fund SCS, SICAV-FIS |
B'S GLOBAL INVEST |
COLOGNE ALTERNATIVE ASSETS SICAV-SIF SCA |
EVERGREEN II SICAV-FIS |
EVERGREEN III SICAV-FIS |
FLAVEO INFRASTRUCTURE EUROPE SCS SICAV-FIS |
GAAM MORGENSTERN BALANCED FUND |
GLOBAL INVESTMENT FUND SICAV SIF |
GLOBAL PREMIUM FCP-SIF |
HAEK FUND |
HAHN FCP-FIS |
INTERNATIONAL STOCK HOLDINGS |
ISOLDE |
M & W PRIVAT |
MAESTRO SICAV (LUX) |
METEOR INVESTMENT FUND S.A., SICAV-SIF |
MPF AKTIEN STRATEGIE EUROPA |
MPF AKTIEN STRATEGIE GLOBAL |
MPF AKTIEN STRATEGIE TOTAL RETURN |
MPF AKTIEN STRATEGIE ZERTIFIKATE |
MPF FLEX INVEST |
MPF RENTEN STRATEGIE BASIS |
MPF RENTEN STRATEGIE CHANCE |
MPF RENTEN STRATEGIE PLUS |
MPF SINO |
MPF STRUKTUR AKTIEN |
MPF STRUKTUR BALANCE |
MPF STRUKTUR RENTEN |
NORD/LB LUX UMBRELLA FONDS |
PARETO PARTNER |
PARTNERS GROUP GLOBAL REAL ESTATE FCP |
PPSF ("PMG PARTNERS SPECIAL FUNDS") |
PRIMEVEST COMMUNICATION INFRASTRUCTURE FUND, SICAV-FIS |
PROMETHEUS AI |
PT ALTERNATIVES SICAV-FIS S.A. |
RIA ALLOCATION I |
STRAIT ALPHA INVEST |
TIMBERCREEK VALUE ADD FUND S.C.S. SICAV-SIF |
VBV-PENSIONSKASSE 2 FCP-SIF |
VBV-PENSIONSKASSE FCP-SIF |
VERIANOS REAL ESTATE MEZZANINE FUND 1 SICAV-SIF |
VTWM SPECIAL FUNDS S.A. SICAV-FIS |
WESTOPTIMAL |
WN Pension FCP-SIF |
Die LRI Invest S.A., die Verwaltungsgesellschaft („Verwaltungsgesellschaft“) der oben genannten Sondervermögen bzw. als Verwaltungsgesellschaft oder Dienstleister der obigen Gesellschaften, welche den jeweils einschlägigen Bestimmungen der Luxemburger Gesetze in der jeweils geltenden Fassung unterliegen, hat unter vorliegender Zustimmung der Luxemburger Aufsichtsbehörde mit Wirkung zum 01. Dezember 2020, 24.00 Uhr MEZ, die Funktionen und Services der Zentralverwaltung der Sondervermögen bzw. Gesellschaften zu der Apex Fund Services S.A., 3, Rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, („Zentralverwaltungsstelle“) ausgelagert. Die Funktionen der Register- und/oder Transferstelle sind zu diesem Zeitpunkt nicht von einer Auslagerung betroffen.
Sämtliche Gesellschaften sind Teil einer gemeinsamen Firmengruppe (die „Apex Gruppe“).
Die Änderungen werden auf Grund einer internen Restrukturierung der Services innerhalb der Apex Gruppe vorgenommen und haben gegenüber den Anteilinhabern/Aktionären keine Auswirkungen auf den Inhalt und Umfang der Services sowie die Verantwortung der LRI Invest S.A. gegenüber den Anteilinhabern/Aktionären.
Die LRI Invest S.A. hat entsprechende Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen, um die vorgenannten Auslagerungstätigkeiten bzw. den Dienstleisterwechsel vollumfänglich zu überwachen und zu kontrollieren.
Wo anwendbar werden daneben die Auszahlungen der Gebühren für die Verwaltungsgesellschaft, die Zentralverwaltung und die Verwahrstelle umgestellt von „quartärlich nachträglicher Auszahlung“ auf neu „monatlich nachträglicher Auszahlung“. Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 01. Dezember 2020 in Kraft. Mit dieser Umstellung und dem Wechsel der Zentralverwaltungsstelle sind ausdrücklich keine Gebührenerhöhungen verbunden.
Daraus resultierend werden folgende Änderungen der Fondsdokumentationen betreffend die vorgenannten Sondervermögen/Gesellschaften vorgenommen:
- Aufnahme des Hinweises der Auslagerung der Zentralverwaltungstätigkeiten an die Apex Fund Services S.A.
- Vereinheitlichung der Zahlung der Gebühr für die Verwaltungsgesellschaft, die Zentralverwaltung und die Verwahrstelle von bisher quartalsweise auf neu monatliche Zahlungen, wo einschlägig.
- Weitere erforderliche Aktualisierungen
Materielle Änderungen an den Sondervermögen/Gesellschaften selbst werden nicht vorgenommen. Insbesondere wird sich weder die Kostenstruktur noch die Anlagepolitik der einzelnen Sondervermögen/Gesellschaften verändern.
Das jeweils gültige Verkaufsprospekt der Fonds inklusive des jeweiligen Verwaltungsreglements bzw. der Satzung, die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte (sofern einschlägig) sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen Zahl- und Vertriebsstellen erhältlich.
LRI Invest S.A.
Zusammenfassung der Anlegerrechte/Beschwerdemanagement
(Im Sinne von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/1156 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1286/2014)
1. Beschwerdemanagement für Anleger
Die LRI Invest S.A. (im Folgenden „LRI“) hat wirksame und transparente Verfahren zur angemessenen und zeitnahen Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet. Als Beschwerde ist jede Äußerung der Unzufriedenheit, die ein Anleger, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, an die LRI richtet, zu verstehen.
Die LRI möchte mittels der Maßnahmen des Beschwerdemanagements wie nachfolgend beschrieben, die Zufriedenheit der Anleger steigern und die gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich erfüllen.
2. Anlegerbeschwerden
Gemäß dem einschlägigen luxemburgischen Recht haben die Anleger eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) das Recht, Beschwerden bei LRI einzureichen. LRI hat geeignete Maßnahmen und Verfahren getroffen, die sicherstellen, dass die Anleger in der Ausübung ihrer Rechte nicht eingeschränkt werden, wenn LRI einen in Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen OGAW verwaltet. LRI gewährleistet eine transparente und zeitnahe Bearbeitung der Anlegerbeschwerden.
Diese Maßnahmen und Verfahren geben den Anlegern die Möglichkeit, eine Beschwerde in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen ihres Herkunftsmitgliedstaates einzureichen. LRI legt geeignete Verfahren fest, um auf Antrag des Anlegers oder der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats des OGAW Informationen bereitzustellen.
Zusätzliche Informationen zu der Beschwerdepolitik von LRI befinden sich auf der folgenden Internetseite: https://www.lri-invest.lu/.
Die Anleger können zur Durchsetzung ihrer Rechte ebenfalls den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, ebenfalls ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen.
3. Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten
Anleger haben das Recht, einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer Beschwerde bei der zuständigen luxemburgischen Aufsichtsbehörde, der Commission de surveillance du secteur financier (die „CSSF“), einzureichen. (siehe: https://www.cssf.lu/de/kundenbeschwerden/)
4. EU-Plattform für Online-Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Anleger, bei denen es sich um Verbraucher handelt, auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Die folgende Kontaktadresse von LRI kann dabei angegeben werden: compliance-department@lri-group.lu.
Diese Online-Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.
5. Recht auf Widerruf gemäß § 305 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für Anleger aus der Bundesrepublik Deutschland
Ist der Käufer von Anteilen oder Aktien eines offenen Investmentvermögens durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile oder Aktien verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, dazu aufgefordert worden, eine auf den Kauf bezogene Willenserklärung abzugeben, und handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist er an diese Erklärung nur gebunden, wenn er sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei LRI oder einem Repräsentanten im Sinne des § 319 KAGB in Textform widerruft; dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile oder Aktien verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine festen Geschäftsräume hat. Bei Fernabsatzgeschäften gilt § 312g Absatz 2 Nummer 8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn dem Käufer die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss ausgehändigt oder eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und in der Durchschrift oder der Kaufabrechnung eine Belehrung über das Widerrufsrecht enthalten ist, die den Anforderungen des Artikels 246 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch genügt. Ist der Fristbeginn nach § 305 Absatz 2 Satz 2 KAGB streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer.
Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass
(1) der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist oder
(2) er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile oder Aktien geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat.
Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist LRI verpflichtet dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile oder Aktien, die bezahlten Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile oder Aktien am Tag nach dem Eingang der Widerrufserklärung entspricht.
Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden.
Die vorstehenden Maßgaben zum Widerrufsrecht sind auf den Verkauf von Anteilen oder Aktien durch den Anleger entsprechend anwendbar. Des Weiteren gelten sie ausschließlich für Anleger aus der Bundesrepublik Deutschland.
6. Aufhebung des grenzüberschreitenden Vertriebs
Die von LRI verwalteten Investmentfonds können in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zum Vertrieb angezeigt worden sein. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass LRI beschließen kann, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile der verwalteten Investmentfonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.
7. Sonstiges
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft wird LRI durch die CSSF beaufsichtigt. Neben der Erstellung und Bereitstellung gesetzlich geforderter Dokumente kann LRI außerdem Mitteilungen veröffentlichen, welche einzig Vertriebs- und Marketingzwecken dienen. Diese Dokumente sind weder vertraglich bindend, noch sind sie ausreichend, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. Eine Entscheidung über den Erwerb von Anteilen oder Aktien an einem Investmentfonds sollte erst nach Erhalt und Durchsicht des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen sowie ggfs. nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.